News from the Republic of Austria and Maria Altmann
For Immediate Release
Contact: Scott P. Cooper and Martin Weiss For
the Republic of Austria
+1-310-284-5669
SCooper@proskauer.com
E. Randol Schoenberg For Maria Altmann
+1-310-442-5559
RandolS@bslaw.net
Republic of Austria, Maria Altmann Agree
To Arbitrate Klimt Paintings Dispute
A dispute over six Gustav Klimt paintings will now be heard by arbitrators
in Austria
LOS ANGELES (May 18, 2005) -- The Republic of Austria and Maria Altmann of Los Angeles have agreed to end their litigation in U.S. District Court regarding six Gustav Klimt paintings, and to submit the dispute to binding arbitration in Austria.
The agreement will clear the way for a prompt and conclusive decision on the ownership of the paintings, most of which have been housed in the Austrian National Gallery for more than fifty years. The Austrian National Gallery, as well as Mrs. Altmann's four co-heirs, are also parties to the agreement.
Under the agreement, the Los Angeles litigation will be dismissed and not subject to re-filing by any party. The agreement calls for the creation of a panel of three Austrian arbitrators chosen by the parties. The parties have agreed that they will accept the decision of the arbitration panel as final and without any right of appeal.
The issues before the panel have previously been addressed by the Austrian Art Advisory Board. That Board was created by Austrian legislation in 1998 to provide for the review of ownership of certain artworks in Austrian Federal Museums. Mrs. Altmann has criticized the decision of the Board with respect to the Klimt paintings at issue in the Los Angeles litigation.
The dispute involves six paintings by Austrian artist Gustav Klimt. Mrs. Altmann's aunt, Adele Bloch-Bauer, had been a patron of the arts in early 20th Century Vienna, and one of Klimt's prominent supporters. She was the model for at least two of Klimt's paintings, including Adele Bloch-Bauer I, which is one of the paintings in dispute.
Adele Bloch-Bauer died in 1925, and included a provision in her will concerning the disposition of five of the Klimt paintings at issue, the legal effect of which under Austrian law is disputed by the parties. The parties also disagree about the legal effect of certain transactions between the Bloch-Bauer estate and the Gallery in 1948 regarding the paintings.
A sixth painting not included in Adele Bloch-Bauer's will also is at issue and has been the subject of a claim by another family, the heirs of Amalie Zuckerkandl. Mrs. Zuckerkandl's heirs, along with the Republic of Austria and Mrs. Altmann and her co-heirs, have agreed to submit the dispute regarding that painting to the Board, with a right of appeal to the arbitration panel.
Gustav Klimt (1862-1918) was a prominent Austrian artist, a major figure in the Art Nouveau movement. The paintings involved in the dispute are Adele Bloch-Bauer I, Adele Bloch-Bauer II, Beechwood, Apple Tree I, Houses in Unterach am Attersee and Amalie Zuckerkandl.
###
18. Mai 2005
18:51 Schiedsgericht im Fall Bloch-Bauer
Endgültige Entscheidung um sechs Klimt-Gemälde wird bis 1. November
angepeilt - Mit Kommentar
Ein Ende des Streits ist in Sicht: Über das Porträt "Adele Bloch-Bauer I" und vier oder fünf weitere Klimt-Bilder entscheidet ein Schiedsgericht.
Von Thomas Trenkler
Wien/Los Angeles - Am 1. November
hätte in Los Angeles der Prozess zwischen Maria Altmann und der Republik
Österreich um sechs Gemälde von Gustav Klimt beginnen sollen, die sich
seit der NS-Zeit in der Österreichischen Galerie befinden. Jahrelang war
um die Zuständigkeit des US-Gerichts gestritten worden, und Altmann hatte
Recht bekommen. Der Prozess wird aber doch nicht stattfinden - und er kann
auch nicht wieder aufgenommen werden. Denn E. Randol Schoenberg, Altmanns
Anwalt, und Gottfried Toman von der Finanzprokuratur einigten sich auf
ein Schiedsgericht in Österreich.
Dieses bahnbrechende Ergebnis wurde in einer von US-Richterin Florence-Maria Cooper angeordneten und seit März laufenden Mediation unter der Leitung des Grazer Historikers Dieter Binder erzielt. Den Vorschlag, den Fall einem Schiedsgericht zu übertragen, hatte Schoenberg bereits im Juli 1999 unterbreitet.
Das Schiedsgericht wird aus drei Personen bestehen: Toman nominierte Walter Rechberger von der Uni Wien, Schoenberg den Anwalt Andreas Nödl. Diese beiden werden bis Ende Mai einen Oberschiedsrichter berufen. Eine endgültige Entscheidung soll, so die Zielvorgabe, bis 1. November gefällt werden. In einer gemeinsamen Presseaussendung erklärten sich beide Seiten bereit, das Urteil definitiv anzuerkennen.
Gegenstand des Rechtsstreits sind die Gemälde Adele Bloch-Bauer I, Adele Bloch-Bauer II, Buchenwald, Apfelbaum I und Häuser in Unterach am Attersee. Sie hatten dem Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer gehört: Seine Frau Adele, zweimal von Klimt porträtiert, bat ihn in ihrem Testament, die Bilder der Österreichischen Galerie zu vermachen. Daraus leitet die Republik den rechtmäßigen Besitz ab. Die Gegenseite hingegen meint, dass Bloch-Bauer der Bitte nicht hätte Folge leisten müssen - und auch keine Gelegenheit hatte: Seine Besitz wurde vom NS-Regime beschlagnahmt. Zur Diskussion steht zudem das Porträt Amalie Zuckerkandl, über das der Kunstrückgabebeirat befinden soll, wobei eine Berufungsmöglichkeit an das Schiedsgericht besteht.
Schoenberg ist mit der Lösung "very happy". Auch Toman ist zufrieden:
Ihm war wichtig, die Angelegenheit zurück nach Österreich zu holen: "Ich
weiß zwar nicht, wie es ausgehen wird. Aber ich habe eine größere Rechtssicherheit
als in den USA." Die Kosten übernimmt die Republik: Sie liegen bedeutend
unter jenen, die ein Prozess in Los Angeles verursacht hätte.
(DER STANDARD, Print-Ausgabe, 19.5.2005)
18. Mai 2005
18:22 Der Sieg der Vernunft
Kommentar von Thomas Trenkler
Sieben Jahre ist es bereits her, dass Hubertus Czernin im STANDARD den Fall Bloch-Bauer darlegte. Und sechs Jahre ist es her, dass sich Maria Altmann, die Nichte des Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, zu fragen hatte, ob Österreich tatsächlich gewillt ist, Wiedergutmachung zu leisten. Denn eine Rückgabe von fünf zentralen Klimt-Gemälden, die Teil der österreichischen Identität geworden sind, hatte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer abgelehnt: Sie riet der betagten Dame, die 1938 in die USA fliehen musste, die Republik zu klagen.
Knapp sechs Jahre ist es her, dass E. Randol Schoenberg, Altmanns Anwalt, ein Schiedsgericht vorschlug. Und fünfeinhalb Jahre ist es her, dass Czernin eine zweibändige Recherche über den Fall Bloch-Bauer veröffentlichte. Im Vorwort schrieb Altmann: "Ich bin nicht mehr die Jüngste, aber mein Alter wird mich nicht daran hindern, für diese Gerechtigkeit zu kämpfen."
Seither kämpft sie um Gerechtigkeit. Die Finanzprokuratur, also die Rechtvertretung der Republik, legte der rüstigen Dame, die im nächsten Februar 90 Jahre alt wird, einen Stein nach dem anderen vor die Füße: In all den Jahren wurden nur Nebensächlichkeiten erörtert. Zur entscheidenden Frage aber drang man bisher nicht vor: Besteht Altmanns Anspruch zu Recht?
Die Finanzprokuratur muss, keine Frage, im Sinne der Republik handeln
und alle gesetzlichen Mittel ausschöpfen. Doch Teil der österreichischen
Identität ist auch die Mitschuld am Holocaust. Ein weiteres stures Beharren
hätte alle Bemühungen der letzten Jahre um Wiedergutmachung konterkariert
und zu einem Imageverlust Österreichs geführt. Die Finanzprokuratur sprang
nun über ihren Schatten, stimmte dem Schiedsgericht zu und kommt für die
Kosten auf. Sie handelte damit endlich im Sinne einer Republik, mit der
man sich identifizieren kann.
(DER STANDARD, Print-Ausgabe, 19.5.2005)
Arisierung:
Erste Einigung im Streit um Klimt-Bilder
von Rainer Nowak und Anne-Catherine Simon (Die Presse) 19.05.2005
Der "Fall Altmann" wird an ein österreichisches Schiedsgericht übergeben.
Maria Altmann. | (c) ap
Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann
und der Republik Österreich um sechs während der NS-Zeit beschlagnahmte
Klimt-Bilder ist ein Ende in Sicht: Bis November soll ein österreichisches
Schiedsgericht "endgültig und ohne Recht auf Berufung" entscheiden, ob
Altmann oder die Republik rechtmäßige Eigentümerin der Bilder ist. Darauf
haben sich die beiden Parteien in einem Mediationsverfahren geeinigt.
US-Prozess findet nicht statt
Der Fall kehrt damit nach Österreich zurück: Im Juni vergangenen Jahres
hatte das US-Höchstgericht den Streit um die Zuständigkeit der US-Gerichte
zu Gunsten der in Kalifornien lebenden Klägerin entschieden. Der für Anfang
November geplante Prozess wird nicht stattfinden. "Wie soll auch eine kalifornische
Richterin entscheiden, die mit der österreichischen Spezifik nicht vertraut
ist?", erklärte am Mittwoch Gottfried Toman von der Finanzprokuratur, die
als Anwalt der Republik fungiert. Dank des Schiedsverfahrens werde "österreichisches
Recht von österreichischen Experten gesprochen".
Altmanns Anwalt Randol Schoenberg meint im Gespräch mit der "Presse":
Er vertraue der österreichischen Justiz voll. "Wir gewinnen auch nach österreichischem
Recht." Beide Parteien haben je einen Schiedsrichter ernannt: die Republik
den Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien, Professor
Walter Rechberger, die Klägerin den Wiener Anwalt Andreas Nödl. Bis Ende
Mai sollen die beiden einen Vorsitzenden ernennen.
Bei den Bildern handelt es sich um zwei Porträts und vier Landschaften
Gustav Klimts: "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum
I", "Buchenwald (Birkenwald)", "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie
Zuckerkandl". Letzteres Bild wird möglicherweise durch eine - noch ausständige -
Entscheidung des österreichischen Restitutionsbeirats auch ohne Schiedsverfahren
zurückgegeben.
Beschlagnahme bewirkte Umdenken
VON PHILIPP AICHINGER (Die Presse) 19.05.2005
Analyse. Die rechtlichen Probleme bei der Restitution von geraubten
Gütern.
Wien. "Ein neues Recht wurde geschaffen". So kommentierte Gottfried
Toman von der österreichischen Finanzprokuratur im Juni 2004 die Ansicht
des US-amerikanischen Höchstgerichts. Dieses hatte entschieden, dass im
Streit um die Klimt-Bilder zwischen Maria Altmann und Österreich ein US-Gericht
zuständig ist.
Das inhaltliche Problem, wem die Bilder nun eigentlich gehören, wurde juristisch noch gar nicht angetastet. Der Streit entzündete sich bisher an der Frage, ob ein US-Gericht territorial zuständig sei. Seit dem Jahr 2000 tobte der Rechtsstreit um dieses Thema. 2001 konnte Altmann einen ersten juristischen Teilerfolg erringen: Ein kalifornisches Gericht bejahte die amerikanische Zuständigkeit.
Tatsache ist aber: Auch wenn ein US-Gericht den Fall inhaltlich verhandeln müsste, wäre österreichisches Recht anzuwenden. Dieses Problem ist aber nach der nun erfolgten Einigung auf ein österreichisches Schiedsgericht vom Tisch.
Jetzt kann der eigentliche Rechtsstreit beginnen. Dieser dreht sich um die Gültigkeit eines Testaments. Maria Altmann wäre die Erbin der im Jahr 1925 verstorbenen Adele Bloch-Bauer. Diese bat in ihrem Testament den Ehemann, nach seinem Tod die Bilder der Republik Österreich zu schenken. Altmanns Anwälte argumentieren, die Verfügung wäre durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten obsolet geworden.
Insgesamt wurden nach dem Zweiten Weltkrieg sieben Rückstellungs- sowie zwei Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetze in Österreich beschlossen. In den Jahren nach dem Kriegsende galt aber vor allem das strenge österreichische Ausfuhrgesetz als problematisch. Wegen diesem wurde die Republik zwar juristisch legaler Eigentümer von Kunstgegenständen, moralisch gilt die damalige Handhabung des Problems aber als bedenklich.
Den Anlass für ein Umdenken bei der Restitution bildete im Jahr 1998 die Beschlagnahmung von zwei Schiele-Bildern in New York. Darauf beschloss Österreich, dass durch Kunstraub erlangte Güter an den ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben werden müssen. Die Regelung betrifft nur den Bund, nicht die Bundesländer. Diese überprüfen aber teilweise freiwillig die Erwerbungen ihrer Museen und Sammlungen aus der NS-Zeit.
Nicht nur bei der Restitution von Kunstgegenständen gibt es rechtliche Probleme. Für allgemeine Restitutionsfragen wurde im Jahr 2001 in Washington zwischen Österreich und den USA ein Entschädigungsfonds ("Washingtoner Abkommen") ausverhandelt. Dieser ist mit 210 Millionen Dollar dotiert. Weitere 150 Millionen Dollar wurden als Sofort-Zahlung an Holocaust-Überlebende geleistet. Bisher nicht ausreichend oder überhaupt nicht entschädigte Opfer von Arisierungen sollten von beiden profitieren.
Doch die Auszahlung des 210-Millionen-Dollar-Fonds lässt auf sich warten. Denn als Voraussetzung verlangt Österreich die Rechtssicherheit vor Klagen. Zwar empfahl die US-Regierung den Gerichten, Entschädigungsklagen abzuweisen. Doch nicht alle Richter halten sich daran: Noch sind zwei Klagen in den USA anhängig.
Schiedsverfahren in Österreich
Im Rechtsstreit um sechs wertvolle Klimt-Bilder haben sich die Streitparteien
auf ein Schiedsgericht geeinigt. Demnach wird das Gerichtsverfahren gegen
Österreich in den USA eingestellt.
Mittwoch, 18.05.05
Mündlicher Zusatz strittig
Gehören die sechs mitterlweile sehr wertvollen Klimt-Bilder der Republik
Österreich oder der Erbin von Adele Bloch-Bauer, Maria Altmann? Diese Frage
muss das verbindliche Schiedsverfahren in Österreich klären.
Strittig ist vor allem, ob der mündliche Zusatz zu Bloch-Bauers Testament
gilt oder nicht. Sie soll gesagt haben, dass die Bilder nach ihrem Tod
an den Staat gehen. Ihr Gatte Ferdinand wurde jedoch von den Nazis vertrieben
und starb im Exil.
Vor fünf Jahren hat Maria Altmann, die Erbin Ferdinands, in den USA
eine Klage gegen die Republik Österreich eingebracht.
Gustav Klimt "Adele Bloch-Bauer I" aus dem Jahr 1907".
Entscheidung bis November
Bis 1. November soll es jetzt eine rechtmäßige, verbindliche und nicht
mehr beeinspruchbare Entscheidung durch ein Schiedsgericht geben. Diesem
werden je ein Vertreter der beiden Klagsparteien sowie ein Obmann angehören.
Neben den Streitparteien Republik Österreich und Altmann haben sich
auch die Österreichische Galerie Belvedere und vier weitere Erben der Vereinbarung
angeschlossen. Keine der Parteien kann den Rechtstreit in den USA neu beginnen
oder fortsetzen.
Die beiden bereits feststehenden Mitglieder des dreiköpfigen Schiedsgerichts
werden der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität
Wien, Walter Rechberger, und der Anwalt Andreas Nödl sein.
Bis Ende August soll das Beweisverfahren abgeschlossen sein.
Sechs wertvolle Bilder
Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen Maria Altmann und der Republik
Österreich geht es um sechs Bilder von Gustav Klimt. Es handelt sich um
die Bilder "Adele Bloch-Bauer I", " Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I",
"Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie
Zuckerkandl".