Panel Discussion on US Jurisdiction at International Chamber of Commerce Vienna, Austria
US-Justiz:
"Kein Business in USA betreiben?"
(Die Presse) 12.11.2003
Bei einer Podiumsdiskussion wurde das große Risiko international
tätiger
Unternehmen deutlich, in US-Prozesse verwickelt zu werden. Den USA
scheint
bewusst zu werden, dass sie sich damit selbst schaden.
WIEN (kom). Es sind nicht nur die großen Katastrophen wie der
Absturz der
Concorde oder das Seilbahn-Unglück von Kaprun, die europäische
Unternehmen
oft in unfreiwilligen Kontakt mit der US-Justiz bringen. Auch jedes
Unternehmen, das auf dem amerikanischen Markt tätig wird, setzt
sich einem
hohen Risiko aus, in einen US-Prozess verwickelt zu werden.
Mehr Effizienz und Produktivität
"Die Nokia Mobiltelefone für den Business-Bereich ermöglichen
die komplette
Abwicklung von geschäftlichen Agenden - und dies mit modernster
Technologie,
fortschrittlichen Anwendungen und jederzeit von unterwegs.
"Ist es also besser, kein Business in den USA zu betreiben?" So brachte
Eduard Zehetner, Finanzvorstand beim Feuerfestkonzern RHI, am Montagabend
bei einer von der "ICC Austria - Internationale Handelskammer"
veranstalteten Podiumsdiskussion in Wien die Sorgen vieler Unternehmer
auf
den Punkt. Die RHI leidet unter den Folgen eines Abenteuers in den
USA: Vor
zwei Jahren stand sie wegen einer Welle von Asbest-Schadenersatzklagen
gegen
ihre mittlerweile abgestoßenen US-Töchter am Rand des Ruins.
Die US-Gerichte legen ihre Zuständigkeit gerne weit aus und sehen
sich als
befugt an, über Fälle mit auch nur entferntem Bezug zu den
USA zu urteilen.
Selbst wegen Geschäften mit Drittstaaten, die von den USA geächtet
sind -
wie Libyen oder Kuba -, können Unternehmen ins Visier der US-Justiz
rücken,
etwa mit der Folge, dass Dollar-Konten gesperrt werden.
Dass in den USA bei Schadenersatzprozessen nicht immer jene astronomischen
Summen zugesprochen werden, die umtriebige "Opferanwälte" à
la Ed Fagan
errechnen, steht auf einem anderen Blatt. Wie Franz J. Heidinger, Anwalt
in
Wien und Kenner des US-Rechtssystems, berichtete, wurde Fagan übrigens
soeben eine spektakuläre Vollmacht entzogen: Er wollte gegen DaimlerChrysler
und andere internationale Konzerne um 400 Milliarden Dollar Entschädigung
für Opfer von Südafrikas Apartheid-Regime kämpfen.
US-Anwalt E. Randol Schoenberg, Vertreter Maria Altmanns im Streit gegen
Österreich um die Herausgabe von sechs Klimt-Gemälden, verwies
auf die
Möglichkeit von Unternehmen, per Vereinbarung im Vorhinein einen
anderen als
den US-Gerichtsstand zu vereinbaren. Das sei aber, erwiderte der Wiener
Völkerrechts-Professor August Reinisch, nur für Streitigkeiten
aus
Vertragsbeziehungen möglich. "Das Problem ist der Schadenersatz,
wo man nie
vorhersehen kann, wo die Klagen erhoben werden", so Reinisch.
Der in New York als Anwalt zugelassene Experte sieht allerdings Anzeichen,
dass die US-Gerichte und auch das State Department "sich immer mehr
bewusst
werden, dass die Zurverfügungstellung der Gerichte für andere
nicht immer im
eigenen Interesse der USA liegt". Reinisch sprach von einer "Chance,
eine
Eindämmung der ausufernden US-Justiz zu erreichen", und appellierte
an die
EU, Stärke zu zeigen.
Soll man also in den USA Business betreiben? Schoenberg, dessen Großeltern
vor genau 65 Jahren vor den Nazis aus Wien geflüchtet sind: "In
den USA ist
sehr viel möglich - sowohl für Gewinne als auch für
Verluste."
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