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Los Angeles Times
May 20, 2003

ART
Supreme Court stays art case

By Anne-Marie O'Connor

The U.S. Supreme Court granted a temporary stay Monday
of a recent decision by an appellate court that would
have allowed a Nazi art theft case to go forward in a
Los Angeles federal court.

The plaintiff, Maria Altmann, 87, of West Los Angeles,
is suing Austria to reclaim six paintings by Gustav
Klimt valued at $150 million that are now owned by the
Austrian national museum.

Austria asked the Supreme Court for a stay last week
after the 9th Circuit Court of Appeals on April 28
denied Austria's requested for reconsideration of a
previous decision allowing the lawsuit to go to trial
in Los Angeles. Austria maintains U.S. courts have no
jurisdiction in the case. The stay is in effect
pending a decision by the Supreme Court to review the
case. If it decides not to, the stay will be lifted.

 Klimt-Bilder: US-Gericht muss endgültig warten

 Übersicht

Im Rechtsstreit um das Eigentum an sechs wertvollen
Klimt-Bildern hat das US-Höchstgericht das in Los
Angeles anhängige Verfahren nun endgültig bis zur
Entscheidung über die Zulassung der Revision
Österreichs gestoppt. Dies teilte die Finanzprokuratur
am 20. Mai mit. Die Republik will beim Höchstgericht
die Entscheidung kalifornischer Gerichte bekämpfen,
die eine Zuständigkeit von US-Gerichten bejaht hatten.
Damit kann das Beweisverfahren vorläufig nicht
beginnen.

Sollte die Revision Österreichs zugelassen werden,
verlängert sich der Verfahrens-Stopp bis zur
Entscheidung des Höchstgerichts. Die Entscheidung sei
dabei nicht nur von der Referentin des Supreme Court
getragen worden, sondern bereits vom Gerichtshof
selbst, betonte Gottfried Toman von der
Finanzprokuratur gegenüber der APA - damit wolle
dieser wohl aus grundsätzlichen Überlegungen heraus
sicherstellen, dass vor jedem weiteren Schritt eines
US-Gerichts der Supreme Court selbst die Frage der
US-Jurisdiktion prüft und entscheidet.

Kritik übte Toman am Anwalt der Klägerin Maria
Altmann, Randol Schoenberg: Dieser hatte am Montag den
"Formalismus" und die mangelnde Gesprächsbereitschaft
Österreichs beklagt: In einem laufenden Zivilprozess
sei ein direktes Verhandeln mit dem Prozessgegner,
also der Republik Österreich, unzulässig. Als Anwalt
müsse Schoenberg wissen, dass er sich in solchen
Fällen ausschließlich an die Republik Österreich in
Los Angeles vertretende Anwaltskanzlei zu wenden habe:
"Eine solche Vorgangsweise ist nicht nur im
europäischen Rechtsbereich, sondern auch im
amerikanischen Rechtsbereich standesrechtlich
geboten."

Im Prozess geht es um einen Rückgabeanspruch der
Bilder von Gustav Klimt "Adele Bloch-Bauer I", "Adele
Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald
(Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee"
sowie "Amalie Zuckerkandl".

Klimt-Bilder: Mangelnde Gesprächsbasis

 Übersicht

Im Klimt-Bilderstreit zwischen Bloch-Bauer-Erbin
Maria Altmann und der Republik Österreich beklagt der
Anwalt der Klägerin Altmann, Randol Schönberg, den
"Formalismus" auf Seiten der Österreicher. Während
Österreich noch immer die Zuständigkeit der
US-Gerichtsbarkeit bestreite, sähe man nicht das
"ganze Bild", sagte er im Gespräch mit der APA. "Es
geht um die Gerechtigkeit für ein Nazi-Opfer, es geht
darum wie die Republik Österreich heute mit den
Enteignungen durch die Nazis umgeht".

Die Anwälte und Juristen in den österreichischen
Ministerien hätten sich auf die "Immunität des
souveränen Staates" fixiert und würden deshalb die
Gerichtsbarkeit in den USA bestreiten. "Das ist
Österreichs Krankheit seit 60 Jahren", meinte
Schönberg. "Sie verfangen sich so in die Details, dass
sie nicht sehen was sie eigentlich tun: Sie verzögern
die Ansprüche eines Nazi-Opfers, sie ziehen die Sache
in die Länge".

Schönberg: Keine Gesprächsbereitschaft

Der Anwalt bedauert weiters, dass es in diesem Fall
auf Seiten Österreichs keine Gesprächsbereitschaft
gäbe. Die für Museen zuständige Bildungsministerin
Elisabeth Gehrer (V) bzw. ihr Ministerium hätten seine
Briefe nicht beantwortet. Auch auf seine Ankündigung
gegenüber den Anwälten der Republik, dass er sich
diese Woche in Österreich aufhalte, habe niemand mit
einem Gesprächsangebot reagiert.

Bei einem Treffen Gehrers vor vier Jahren mit der
Klägerin und Bloch-Bauer-Erbin, der heute 87-jährigen
Maria Altmann, habe die Ministerin lediglich über
private Dinge gesprochen. Bei einem Gespräch mit der
betagten Frau Altmann habe ein österreichischer Anwalt
als erstes die Frage gestellt, "Haben Sie Kinder?" -
was Schönberg nicht als privates Interesse an der
Familie Altmann sondern als Recherche deutet, ob im
Falle ihres Ablebens die Klage von ihren Erben
weitergeführt werde. "Frau Altmann hat vier Kinder",
hält er fest.

Einspruch der Kläger-Seite

Im Verfahren um einen möglichen Rückgabeanspruch der
Bloch-Bauer-Nichte Maria Altmann hat nun ihr Anwalt
gegen eine Entscheidung vom US-Höchstgericht Einspruch
erhoben. Das Höchstgericht in Washington DC hatte auf
Antrag der beklagten österreichischen Seite den Beginn
einer inhaltlichen Prüfung der Ansprüche durch ein
kalifornisches Gericht erster Instanz vorerst
gestoppt.

Über den Einspruch der Kläger-Seite gegen diese
Entscheidung, die laut Anwalt Schönberg eine weitere
Verzögerung mit sich brächte, werde das Höchstgericht
vermutlich diese Woche entscheiden, erwartet er.

Höchstgerichtsentscheidung im Herbst

Wenn die Republik Österreich, wie von ihren Anwälten
angekündigt, beim US-Höchstgericht eine Revision gegen
die Entscheidung des kalifornischen Berufungsgerichts
einbringt, also die Zuständigkeit der
US-Gerichtsbarkeit in Frage stellt, werden die
Höchstrichter im Herbst entscheiden, ob sie sich
überhaupt mit dem Fall beschäftigen, führt Schönberg
aus.

Jährlich würden nur ca. 80 bis 100 Fälle aus den
ganzen USA vom Höchstgericht überhaupt angenommen.
Eine Entscheidung des Supreme Court, ob in diesem Fall
die US-Gerichte zuständig seien, werde dann erst im
Juni 2004 gefällt.

Der Sachverhalt

Im Prozess geht es um die Rückgabe der Bilder von
Gustav Klimt "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer
II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und
"Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie
Zuckerkandl", die sich früher im Besitz der
österreichischen Industriellenfamilie Bloch-Bauer
befanden. Die ersten fünf Bilder sind im Testament von
Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann
Ferdinand bat, nach seinem Tode die Bilder der
Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie
zu schenken.

Der jüdische Industrielle und Gegner der
Nationalsozialisten, Ferdinand Bloch-Bauer, wurde aber
in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz
flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten
von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen
Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft.
Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament seinen
Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben
eingesetzt. Das Gerichtsverfahren soll nun klären, wer
rechtmäßiger Eigentümer der wertvollen Bilder ist: Die
Republik Österreich oder Bloch-Bauer-Nichte und -Erbin
Maria Altmann.



Klimt-Bilder: Supreme Court stoppt Kunstprozess

Kein Verfahren in Kalifornien vor einem Spruch
Washingtons.

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 Das Gemälde von Gustav Klimt, "Adele Bloch-Bauer II,
stehend" | (c) apa (PR)

Einen Etappensieg errang Österreich in dem von drei
Erben nach dem 1945 verstorbenen Wiener Industriellen
Bloch-Bauer in Kalifornien begonnen Prozess um sechs
Klimt-Bilder in der Österreichischen Galerie
Belvedere. Der Supreme Court in Washington stoppte am
19. Mai das in Los Angeles vom Anwalt Randol
Schoenberg im Jahr 2001 begonnene Verfahren. Ehe das
Höchstgericht in Washington nicht die in einem
österreichischen Revisionsantrag aufgeworfene Frage
klärt, ob überhaupt die US-Justiz für eine Klage gegen
die Republik Österreich zuständig sei, darf das
Gericht in Los Angeles kein Verfahren, insbesondere
kein Beweisverfahren, eröffnen. Das teilte die Wiener
Finanzprokuratur mit. Ein kalifornisches Gericht hatte
sich für zuständig erklärt in dem Streit um fünf
Klimt-Bilder, die die 1925 verstorbene Adele
Bloch-Bauer der Österreichischen Galerie im Testament
zugedacht hatte. Auf ein sechstes Bild, ein Porträt
Amalie Zuckerkandls, erheben neben einigen
Bloch-Bauer-Erben auch Zuckerkandl-Nachkommen
Anspruch. hai



21.05.2003 Quelle: Print-Presse

Klimt-Bilder: US-Höchstgericht zuständig

Österreich erringt einen Etappensieg im Prozess um die
Klimt-Bilder. Anwalt Schoenberg sieht keine
Gesprächsbereitschaft auf der Regierungsseite.


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 Weiter Streit um die Klimt-Bilder | (c)
Österreichische Galerie Belvedere

WASHINGTON. Im Prozess um sechs Klimt-Bilder in der
Österreichischen Galerie Belvedere errang die Republik
Österreich in Washington am Montag einen Etappensieg:
Der Supreme Court wird die Frage der Zuständigkeit
eines US-Gerichts entscheiden und hat damit jahrelange
Vorverfahren in Kalifornien außer Kraft gesetzt. Der
Anwalt der Klägerin, Randol Schoenberg in Los Angeles,
behauptet, dass sechs Klimt-Gemälde aus dem Besitz der
1925 verstorbenen Bankiers-Tochter und
Industriellen-Gattin Adele Bloch-Bauer deren Nichte
Maria Altmann gehören. Österreichs weist daruf hin,
dass Adele Bloch-Bauer diese Bilder in ihrem Testament
von 1923 der Staatsgalerie vermacht hat. Die Gemälde
wurden in der Nazi-Zeit gestohlen und unter Mithilfe
des Bloch-Bauer-Rechtsvertreters nach 1945 in die
Österreichische Galerie gebracht.

Die Republik Österreich beruft sich auf
völkerrechtliche Normen, die ein Verfahren eines
Staates (in diesem Fall der USA) gegen einen anderen
(Österreich) ausschließen. Eine Klage von Maria
Altmann wäre in Österreich zu behandeln. Diesem
Standpunkt der Wiener Finazprokuratuir ist zuletzt
auch das US-Justizministerium beigetreten - doch
ließen sich die kalifornischen Richter davon nicht
beeindrucken. Nun hat sich der Supreme Court der USA,
der in jedem Jahr nur wenige und nur Fälle von
grundsätzlicher Bedeutung aufgreift, der Rechtfrage
angenommen - eine Entscheidung, die von den
österreichischen Anwälten am Montag abend Wiener Zeit
gegenüber der "Presse" mit Genugtuung aufgenommen
wurde.

Maria Altmanns Anwalt Randol Schoenberg gab vor dieser
- von Experten erwarteten - Entscheidung einen
ausführlichen Kommentar gegenüber der Austria Presse
Agentur ab: Im Klimt-Bilderstreit zwischen
Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann und der Republik
Österreich beklagt der Anwalt den "Formalismus" auf
Seiten der Österreicher. Während Österreich noch immer
die Zuständigkeit der US-Gerichtsbarkeit bestreite,
sähe man nicht das "ganze Bild", sagte er. "Es geht um
die Gerechtigkeit für ein Nazi-Opfer, es geht darum
wie die Republik Österreich heute mit den Enteignungen
durch die Nazis umgeht".

"Österreichs Krankheit seit 60 Jahren"

Die Anwälte und Juristen in den österreichischen
Ministerien hätten sich auf die "Immunität des
souveränen Staates" fixiert und würden deshalb die
Gerichtsbarkeit in den USA bestreiten. "Das ist
Österreichs Krankheit seit 60 Jahren", meinte
Schönberg. "Sie verfangen sich so in die Details, dass
sie nicht sehen was sie eigentlich tun: Sie verzögern
die Ansprüche eines Nazi-Opfers, sie ziehen die Sache
in die Länge".

"Keine Gesprächsbereitschaft"

Der Anwalt bedauert weiters, dass es in diesem Fall
auf Seiten Österreichs keine Gesprächsbereitschaft
gäbe. Die für Museen zuständige Bildungsministerin
Elisabeth Gehrer (V) bzw. ihr Ministerium hätten seine
Briefe nicht beantwortet. Auch auf seine Ankündigung
gegenüber den Anwälten der Republik, dass er sich
diese Woche in Österreich aufhalte, habe niemand mit
einem Gesprächsangebot reagiert.

"Kein Interesse sondern Recherche"

Bei einem Treffen Gehrers vor vier Jahren mit der
Klägerin und Bloch-Bauer-Erbin, der heute 87-jährigen
Maria Altmann, habe die Ministerin lediglich über
private Dinge gesprochen. Bei einem Gespräch mit der
betagten Frau Altmann habe ein österreichischer Anwalt
als erstes die Frage gestellt, "Haben Sie Kinder?" -
was Schönberg nicht als privates Interesse an der
Familie Altmann sondern als Recherche deutet, ob im
Falle ihres Ablebens die Klage von ihren Erben
weitergeführt werde. "Frau Altmann hat vier Kinder",
hält er fest.

Einspruch gegen Höchstgericht-Entscheidung

Im Verfahren um einen möglichen Rückgabeanspruch der
Bloch-Bauer-Nichte Maria Altmann hat nun ihr Anwalt
gegen eine Entscheidung vom US-Höchstgericht Einspruch
erhoben. Das Höchstgericht in Washington DC hatte auf
Antrag der beklagten österreichischen Seite den Beginn
einer inhaltlichen Prüfung der Ansprüche durch ein
kalifornisches Gericht erster Instanz vorerst
gestoppt. Über den Einspruch der Kläger-Seite gegen
diese Entscheidung, die laut Anwalt Schönberg eine
weitere Verzögerung mit sich brächte, werde das
Höchstgericht vermutlich diese Woche entscheiden,
erwartet er.

Weitere Verzögerungen

Wenn die Republik Österreich, wie von ihren Anwälten
angekündigt, beim US-Höchstgericht eine Revision gegen
die Entscheidung des kalifornischen Berufungsgerichts
einbringt, also die Zuständigkeit der
US-Gerichtsbarkeit in Frage stellt, werden die
Höchstrichter im Herbst entscheiden ob sie sich
überhaupt mit dem Fall beschäftigen, führt Schönberg
aus. Jährlich würden nur ca. 80 bis 100 Fälle aus den
ganzen USA vom Höchstgericht überhaupt angenommen.
Eine Entscheidung des Supreme Court, ob in diesem Fall
die US-Gerichte zuständig seien, werde dann erst im
Juni 2004 gefällt.

Wer ist Eigentümer?

Im Prozess geht es um die Rückgabe der Bilder von
Gustav Klimt "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer
II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und
"Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie
Zuckerkandl", die sich früher im Besitz der
österreichischen Industriellenfamilie Bloch-Bauer
befanden. Die ersten fünf Bilder sind im Testament von
Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann
Ferdinand bat, nach seinem Tode die Bilder der
Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie
zu schenken. Der jüdische Industrielle und Gegner der
Nationalsozialisten, Ferdinand Bloch-Bauer, wurde aber
in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz
flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten
von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen
Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft.
Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament seinen
Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben
eingesetzt. Das Gerichtsverfahren soll nun klären, wer
rechtmäßiger Eigentümer der wertvollen Bilder ist: Die
Republik Österreich oder Bloch-Bauer-Nichte und -Erbin
Maria Altmann.


19.05.2003 Quelle: Online-Presse